Allgemeine Geschäftsbedingungen Karriereportal für Unternehmer
Stand: 05/2024
1. Geltungsbereich
1.1. Die Mesago Messe Frankfurt GmbH, Rotebühlstraße 83-85, 70178 Stuttgart (nachfolgend „Mesago“ genannt) stellt auf dieser Webseite ein Onlineportal für Stellenanzeigen (nachfolgend „Karriereportal“ genannt) zur Verfügung. Die Nutzung als Unternehmer setzt eine Registrierung bzw. den Login im Nutzer-Account voraus. Für die Nutzung als Unternehmer und die Anzeigenbuchung gelten ausschließlich die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
2. Registrierung, Abschluss des Nutzungsvertrages
2.1. Der Nutzer ist verpflichtet, erforderliche Aktualisierungen in seinem Account selbst vorzunehmen und die übermittelten Daten aktuell zu halten. Unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse können ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen im Rahmen des Nutzungsvertrages per E-Mail zugehen.
2.2. Mit der Freischaltung des Accounts ist kein Anspruch des Nutzers auf bestimmte Services verbunden. Die Mesago ist berechtigt, das Karriereportal und die zur Verfügung gestellten Funktionen und Inhalte im Rahmen des Zumutbaren insoweit zu ändern, als die Änderungen der Weiterentwicklung des Portals dienen oder sie technisch oder rechtlich erforderlich sind.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Mit Registrierung bzw. den Login im Account erhält der Nutzer Zugriff auf die über das Karriereportal zur Verfügung stehenden Inhalte und optionalen Leistungen sog. „Features“. Zu diesen Services zählen u.a. die Anlegung eines Firmenprofils inklusive Logohinterlegung und Beschreibungstext, vor allem die Möglichkeit, kostenpflichtige Anzeigenpakete zu buchen. Die Buchung von Anzeigenpaketen setzt den Abschluss eines gesonderten Vertrages über den auf dem Karriereportal zur Verfügung stehenden Online-Bestellprozess voraus (vgl. Ziffer 4.). Die bloße Suche und der Abruf von Stellenanzeigen sind ohne Registrierung bzw. den Login im Nutzer-Account möglich.
3.2. Daneben erhält der Nutzer mit seiner Registrierung als Service auf Wunsch einen redaktionellen Newsletter, mit dem er z.B. über ggf. für ihn interessante Anzeigenpakete informiert wird. Diesen Newsletter-Service kann der Nutzer bei jedem Newsletter über den „Abmelde“-Link oder ansonsten wie im Abschnitt Redaktionelle Newsletter der Datenschutzerklärung beschrieben, jederzeit widerrufen.
3.3. Die Mesago erbringt über das Karriereportal keine Vermittlungsleistungen oder maklerähnliche Tätigkeiten, sondern stellt seinen Nutzern lediglich die Plattform für die Schaltung und den Abruf von Stellenanzeigen zur Verfügung. Die Ausgestaltung und Absicherung sowie die Begründung eines nachgelagerten Vertragsverhältnisses bezüglich einer auf der Karriereportal-Seite beworbenen Stelle bleibt alleinige Angelegenheit der Nutzer. Die Mesago wirkt an diesem Geschäft weder mit, noch wird sie in diese gesonderte Vertragsbeziehung zwischen den Nutzern in irgendeiner Weise rechtlich einbezogen.
4. Bestellprozess Stellenanzeige Anzeigenveröffentlichung und Vertragsschluss
4.1. Der Nutzer kann auf dem Karriereportal Stellenanzeigen online inserieren. Unter anderem durchläuft er folgende Bestellschritte bis zum Vertragsschluss:
- Auswahl des gewünschten Anzeigenpakets
- Festlegen der Eckdaten z.B. Dauer des Stellenangebots
- Auswählen weiterer, optionaler Leistungen sog. „Features“ (wie Highlightning, Refreshing, etc )
- Eingabe persönlicher Daten, Zahlungsart
- Zusammenfassung
Mit Abschluss des Bestellprozesses gibt der Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die erstellte Stellenanzeige zu den von ihm ausgewählten Konditionen ab.
4.2. Die Mesago nimmt das Vertragsangebot des Nutzers durch Onlinestellung der Stellenanzeige an, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung bedarf. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die Onlinestellung bis zu 48 Stunden dauern kann.
4.3 Voraussetzung für die Onlinestellung durch die Mesago ist die Zugehörigkeit des Nutzers zur Branche und Produktgruppe des Karriereportals. Die Mesago behält sich diesbezüglich eine Prüfung vor.
4.4. Die Mesago behält sich vor, die Stellenanzeige zusätzlich zur Veröffentlichung auf dem Karriereportal auch in Fachzeitschriften digital und/oder print zu veröffentlichen. Dies erfolgt im Interesse des Nutzers zu Zwecken der Reichweitensteigerung der Stellenanzeige. Ein Anspruch des Nutzers auf eine zusätzliche Veröffentlichung und Verbreitung besteht nicht.
4.5. Die Mesago ist berechtigt, die Stellenanzeige eines Nutzers zurückzuweisen. Eine Zurückweisung erfolgt insbesondere, wenn der Nutzer nicht zur Branche und/oder Produktgruppe des Karriereportals gehört (vgl. Ziff 4.3). Eine Zurückweisung kann auch erfolgen, wenn eine Stellenanzeige rechtswidrige Inhalte enthält oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder die Schaltung der Anzeige zu rechtswidrigen Zwecken erfolgt, z.B. wenn sich die Anzeige auf eine Stelle bezieht, die gar nicht existiert oder die bereits vergeben ist. Die Mesago behält sich diesbezüglich die Prüfung vor. Verstößt der Nutzer bei der Anzeigenschaltung oder der allgemeinen Nutzung des Karriereportals gegen Vorgaben dieses Absatzes oder gegen gesetzliche Vorschriften, behält sich die Mesago das Recht vor, den Nutzer von der Nutzung des Karriereportals auszuschließen bzw. diesen dauerhaft zu sperren. Gleiches gilt, sofern die Prüfung ergibt, dass die Stellenanzeige nicht den vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben entspricht.
4.6. Die Mesago versendet nach Abschluss des Onlineanzeigen-Bestellprozesses eine automatisierte Bestelleingangsbestätigung an die E-Mail-Adresse des Nutzers, in welcher die Bestellkonditionen nochmals aufgeführt sind. Die Stellenanzeige selbst kann der Nutzer in seinem Account nachträglich bearbeiten. Neben der Bearbeitung kann der Nutzer dort die Anzeige auch verlängern und/oder neu schalten. Für die Verlängerung/Neuschaltung der Anzeige muss ein neuer zahlungspflichtiger Auftrag erteilt werden.
4.7. Mit Onlinestellung der Stellenanzeige über den vom Nutzer ausgewählten Zeitraum ist der Vertrag durch die Mesago erfüllt.
4.8. Für den Vertragsschluss stehen als Sprachen Deutsch und Englisch zur Verfügung.
5. Vergütung, Zahlungsverzug
5.1. Die vereinbarte Vergütung für die bestellten Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste; auf dem Karriereportal zugängliche Preisangaben verstehen sich als Netto-Preise. Die Mesago übermittelt dem Nutzer für die zu zahlende Vergütung eine Rechnung per E-Mail; der Zugang der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung der vereinbarten Vergütung.
5.2. Die vereinbarte Vergütung wird unmittelbar nach Vertragsschluss (Ziffer 4) fällig.
5.3. Der Vergütungsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Nutzer die gebuchten und angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder sein Interesse an der Aufrechterhaltung einer Stellenanzeige bis zum Ende der Vertragslaufzeit (z.B. durch vorzeitige Vergabe der beworbenen Stelle) wegfällt.
5.4. Der Nutzer gerät 30 Tage nach Fälligkeit automatisch in Verzug.
6. Pflichten des Nutzers; Nutzungsrechte
6.1. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort und seinen Account vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er haftet für von ihm verschuldete, missbräuchliche Verwendungen seines Accounts.
6.2. Der Nutzer darf das Karriereportal nur für die in diesen AGB vorgesehen Zwecke nutzen. Dazu ist es ihm gestattet, ausschließlich unter Verwendung der ihm von Mesago zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze in Form von Stellenanzeigen auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung der Informationen ist nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder für sonstige eigene Zwecke außerhalb des Informationszwecks zu verwenden, z.B. im Rahmen eines eigenen Angebots. Assistenten des Nutzers und IT-Service Provider sind keine Dritten im vorgenannten Sinne. Ferner darf der Nutzer die angebotenen Inhalte in keiner Form bearbeiten, z. B. verändern, übersetzen oder Urheberbezeichnungen entfernen. Sämtliche Rechte bleiben der Mesago bzw. dem jeweiligen Urheber vorbehalten. Untersagt ist zudem eine automatisierte Abfrage z.B. durch Skripte, Bots oder Crawler, durch Suchsoftware, durch Umgehung der Suchmaske oder vergleichbare Maßnahmen (u.a. Data Mining, Data Extraction).
6.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Rechte Dritter einschließlich der Rechte der Mesago zu respektieren. Dem Nutzer ist es deshalb insbesondere nicht gestattet:
- Daten zu versenden oder einzustellen, welche insbesondere nach ihrer Art, Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die IT-Infrastruktur der Mesago oder Rechner sonstiger Dritter zu schädigen, zu blockieren oder darauf enthaltene Daten auszuspähen oder zu schädigen (z.B. durch Viren, Trojaner, Spam-E-Mails);
- im Zusammenhang mit der Nutzung des Karriereportals Handlungen vorzunehmen oder Inhalte zu verbreiten, welche Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen die geltenden Strafgesetze, Jugendschutzbestimmungen, Datenschutzgesetze oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
7. Sperrung/Löschung von Inhalten; Haftungsfreistellung durch den Nutzer
7.1. Die Mesago haftet nicht für fremde Inhalte, sondern gewährt lediglich den Zugang zu den zur Nutzung gestellten Services, insbes. Stellenanzeigen.
7.2. Der Nutzer haftet selbst für den Inhalt seiner Stellenanzeigen. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass in seinen Stellenanzeigen enthaltene Angaben der Wahrheit entsprechen und Inhalte weder Rechte Dritter noch gesetzliche Vorgaben verletzen.
7.3. Sollte die Mesago aufgrund eines Verhaltens des Nutzers, insbesondere aufgrund einer Verletzung der unter Ziffer 4.5, Ziffer 6 und Ziffer 7.2 genannten Verpflichtungen, von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Nutzer, die Mesago von etwaigen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. Die Mesago wird den Nutzer über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Nutzer wird die Mesago bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht binnen von der Mesago zu setzender angemessener Frist nach, ist die Mesago berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für die Mesago darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden von dem Nutzer getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Nutzer nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt.
8. Haftung der Mesago
8.1. Die Mesago haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche, die für die Erfüllung des Vertrages wesentlich sind und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung der Mesago auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet die Mesago nicht. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die Mesago nur, wenn der Mesago das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Kardinalpflicht.
8.2. Soweit die Haftung der Mesago ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Mesago.
8.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit).
8.4. Mit Ausnahme der aus Ziffer 8.3. resultierenden Ansprüche verjähren Schadensersatzansprüche des Nutzers, für die nach Ziffer 8.1. und 8.2. die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
9. Nutzungsrechte
9.1. Datenbanken, Programme, Marken, Designs, Schriftwerke und auf dem Karriereportal veröffentlichte Inhalte und Webseiten der Mesago sind urheberrechtlich geschützt. Rechte an diesen Schutzgegenständen stehen ausschließlich der Mesago zu; ausgenommen sind die Rechte des Nutzers an den von ihm bereitgestellten Inhalten, z.B. seiner Stellenanzeige, insbesondere den darin ggf. enthaltenen Logos, Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, an denen dem Nutzer die Rechte vorbehalten sind.
9.2. Der Nutzer räumt der Mesago mit der Einstellung von Inhalten in die Datenbank (u.a. bei Erstellung von Stellenanzeigen auf der Karriereportal) das Recht ein, diese Inhalte auf die für die Einstellung und Bereithaltung in der Datenbank und den Abruf durch Dritte erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, abzuändern, bereitzuhalten, zu übermitteln, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen. Vorstehende Rechteeinräumung ist befristet auf den Zeitraum der Schaltung der Stellenanzeige auf dem Karriereportal. Die Mesago ist über die Befristung hinaus berechtigt, die Anzeige des Nutzers in dessen Nutzer-Account, z.B. für eine Neuschaltung oder Verlängerung vorzuhalten, solange der Nutzer die Anzeige nicht selbst löscht oder um Auflösung seines Nutzer-Accounts nachsucht.
9.3. Der Nutzer versichert, dass er selbst über die für die Rechteeinräumung nach dieser Ziffer erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, und weist dies der Mesago auf Anfrage unverzüglich nach. Bei einer Inanspruchnahme der Mesago wegen geltend gemachter Verletzung von Rechten Dritter gilt die Freistellungspflicht gemäß Ziffer 7.3 entsprechend.
10. Ranking- und Sortierungskriterien
10.1 Das Karriereportal bietet die Möglichkeit, über den Anzeigen-Bestellprozess Stellen in der internen Suchmaschine zu listen und darzustellen. Diese Stellenanzeigen werden für Interessenten in einer Suche zusammengefasst.
10.2 Stellenanzeigen, die im Karriereportal aufgegeben werden, werden dem Interessenten in seiner Ergebnisliste zuerst präsentiert, sofern sie zu seinen Suchkriterien passen und die Standardsortierung gewählt wurde. Sucht der Interessent mit einer abweichenden Sortierung (z.B. „aktuellste zuerst“, „Ort" usw.) so sind die Ergebnisse in seiner Ergebnisliste ausschließlich nach diesen Kriterien sortiert. Die Standardsortierung ergibt sich für die verkauften Stellenanzeigen aus der Qualität der Anzeige.
10.3 Die Qualität der Stellenanzeige wird aus mehreren Kriterien berechnet. Diese umfassen zum Beispiel: Aktualität der Stellenanzeige, Menge und Art des Anzeigentextes, Anzahl an Bildern. Darüber hinaus können Unternehmen, die Stellenanzeigen aufgeben, zusätzlich optionale Leistungen sog. „Features“ (wie Highlightning, Refreshing, etc ) zur besseren Platzierung ihrer Stellenanzeige buchen. Solche Stellenanzeigen werden vor Standard-Stellenanzeigen vorrangig oder auch optisch hervorgehoben gelistet.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten ist Stuttgart.
11.3 Sollte eine der Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.